Start typing and press Enter to search

This website does not support Internet Explorer. For a correct visualization we recommend to use Microsoft Edge or Google Chrome.

Verkaufs- und Garantiebedingungen

In Erfüllung von Artikel 10 des spanischen Gesetzes 34/2002 über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr werden die Nutzer über folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen informiert:

Firmenname: SENSOFAR TECH, S.L. und SENSOFAR MEDICAL, S.L. (Sensofar)
Firmenanschrift: Parc Audiovisual de Catalunya – Ctra. BV-1274 km 1, Terrassa, 08225, Barcelona
Steuernummer: B62531355 und B65811432
Telefon: 937001492
E-Mail: info@sensofar.com
Webseite: www.sensofar.com

Handelsregisterdaten:

SENSOFAR MEDICAL, S.L. Handelsregister Barcelona, Band 43238, Blatt 53, Allgemeiner Abschnitt, Seite 428412, Provinz B, 1. Eintragung

SENSOFAR TECH, S.L. Handelsregister Barcelona, Band 33469, Blatt 0058, Allgemeiner Abschnitt, Seite 227504, Provinz B, 1. Eintragung

 

Begriffsklärung

    • In diesen Bedingungen gilt Folgendes:
      • Käufer: Meint die Person, die ein Angebot von Sensofar für den Verkauf und/oder die Installation von Waren annimmt oder deren Warenbestellung von Sensofar angenommen wird.
      • Waren: Meint jene Waren (einschließlich Teilmenge der Waren oder Teile davon), die Sensofar gemäß diesen Bedingungen zu liefern und/oder zu installieren hat.
      • Sensofar: Meint SENSOFAR MEDICAL S.L. und SENSOFAR TECH S.L.
      • Bedingungen: Meint die in diesem Dokument angeführten allgemeinen Verkaufsbedingungen und (es sei denn, der Kontext erfordert etwas anderes) beinhaltet alle gesondert zwischen dem Käufer und Sensofar schriftlich vereinbarten Bedingungen.
      • Vertrag: Meint den Vertrag für den Kauf und Verkauf von Waren.
      • Schriftlich: Umfasst Telex, Kabel, Faxübertragung, elektronische Datenschnittstelle und vergleichbare Kommunikationsmittel.
    • Jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf eine Rechtsvorschrift ist als Bezugnahme auf diese Vorschrift in der zum betreffenden Zeitpunkt geänderten, erneut in Kraft gesetzten oder verlängerten Fassung zu verstehen.
    • Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Zweckmäßigkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
  1. Die nachstehend aufgeführten allgemeinen Verkaufsbedingungen werden ausdrücklich zum Bestandteil des Angebots und/oder der Bestätigung seitens Sensofar. Keine Bestellung ist bindend, bevor sie nicht von einem autorisierten Mitarbeiter von Sensofar bestätigt und angenommen wurde. Jegliche in der Bestellung des Käufers enthaltenen Bedingungen, welche die hier angeführten Bedingungen ergänzen oder diesen widersprechen, sind für Sensofar nicht bindend, es sei denn, Sensofar stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.
    • Die für Waren angegebenen Einheitspreise sind dreißig (30) Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Bestellungen, die nach Ablauf dieses Zeitraums von dreißig Tagen eingehen, werden zu den Preisen berechnet, die in der Auftragsbestätigung von Sensofar für die Bestellung des Käufers angegeben sind, und diese Preise gelten nur für die in der Bestätigung angegebenen Mengen und Lieferpläne.
    • Sensofar behält sich das Recht vor, Artikel in Rechnung zu stellen, die in Rahmenaufträgen enthalten sind, deren Versand für mehr als zwölf (12) Monate ab dem Datum der Annahme verschoben wurde, und zwar zu den zum Zeitpunkt des Versands geltenden Preisen. Die Einheitspreise enthalten keine nationalen, lokalen, Verbrauchs-, Privilegien-, Gebrauchs-, Beschäftigungs- oder Verkaufssteuern, weder im Inland noch im Ausland.
    • Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Versandkosten und damit verbundene Gebühren, ausländische, bundesstaatliche, staatliche, lokale Verbrauchs-, Verkaufs-, Gebrauchssteuern und Steuern auf Privateigentum sowie alle anderen Steuern oder Abgaben, wobei sich der Käufer zu deren Zahlung bereit erklärt, mit alleiniger Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von Sensofar basieren. Jegliche Bescheinigungen oder andere Nachweise über anwendbare Befreiungen von derartigen Steuern oder Abgaben müssen Sensofar vor der Rechnungsstellung vorgelegt werden, andernfalls werden diese Steuern oder Abgaben dem Käufer in Rechnung gestellt; vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer, wenn Sensofar derartige Beträge nicht vom Käufer einzieht und später zu deren Bezahlung bei einer Steuerbehörde aufgefordert oder verpflichtet wird, die Zahlung unverzüglich an Sensofar oder direkt an diese Steuerbehörde leisten muss, wenn dies von Sensofar verlangt wird.
    • Sensofar garantiert nicht, dass seine Preise gleich oder niedriger sind als die Preise, die anderen Kunden berechnet werden, oder vergleichbar mit den von Dritten angebotenen Preisen.
    • Sofern nicht anders angegeben, sind alle Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Käufer in EURO fällig und zahlbar. Für Zahlungen, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum geleistet werden, kann nach alleinigem Ermessen von Sensofar eine Verzugsgebühr von 1,5 % pro Monat oder der gesetzlich zulässige Höchstsatz, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung, anfallen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Alle Zahlungen, einschließlich Kautionen, sind nicht erstattungsfähig.
    • Sensofar behält sich das Recht vor, alternative Zahlungsbedingungen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Akkreditiv oder eine Vorauszahlung.
    • Wenn der Käufer eine Zahlung bei Fälligkeit nicht leistet, kann Sensofar alle nicht vollständig bezahlten Waren sofort wieder in Besitz nehmen und die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen aussetzen. Sensofar hat außerdem Anspruch auf Erstattung aller angemessenen Auslagen, die beim Einziehen fälliger Zahlungen anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und Inkassokosten.
  1. Stornierung, Aussetzung:
    • Der Käufer darf Bestellungen für zollpflichtige Waren oder Waren, die das Lager von Sensofar verlassen haben, nicht stornieren, in der Menge reduzieren oder umplanen. Alle anderen Warenbestellungen unterliegen einer Stornogebühr von 10 % und können ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sensofar weder storniert noch geändert werden. Sensofar behält sich das Recht vor, zusätzliche Stornogebühren zu verrechnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für laufende Arbeiten, Kaufverpflichtungen, fortgeführte Anschaffungskosten, Werkzeuge und Produktionsunterbrechung.
    • Wenn der Käufer Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder gegen eine andere wesentliche Verpflichtung gemäß diesen Bedingungen verstößt und ein solches Versäumnis noch dreißig (30) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von Sensofar fortbesteht oder gegen den Käufer ein Konkursverfahren eingeleitet wird, ein Vergleich mit seinen Gläubigern geschlossen wird oder ein Konkursverwalter bestellt wird, kann Sensofar unbeschadet seiner sonstigen Rechte: (I) sämtliche offene Forderungen sofort fällig stellen; (ii) weitere Lieferungen und/oder Leistungen aussetzen; (iii) alle unbezahlten Waren, die im Rahmen dieser Vereinbarung geliefert wurden, wieder in Besitz nehmen und angemessene Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Waren einheben; (iv) jegliche Software deinstallieren und/oder (v) diese Vereinbarung kündigen.
  1. Kaufgeld-Sicherungsrecht: Bis der Käufer den gesamten Kaufpreis bezahlt hat, gewährt und überträgt der Käufer an Sensofar und Sensofar behält ein Kaufgeld-Sicherungsrecht an den Waren. Auf Verlangen von Sensofar fertigt der Käufer jegliches von Sensofar zur Vervollkommnung des Sicherheitsrechts benötigte Dokument aus und der Käufer ermächtigt Sensofar, diese Vereinbarung und alle angemessenen Finanzierungserklärungen zum Zwecke einer solchen Vervollkommnung einzureichen.
    • Die Lieferbedingungen für alle Verkäufe gelten ab Werk (EXW). Eigentum und Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung der Waren gehen auf den Käufer über. Sensofar wird für ein geeignetes Transportmittel für die Waren Sorge tragen. Der Käufer stimmt, sofern mit Sensofar nicht anderweitig schriftlich vereinbart, zu, alle anfallenden Transportkosten zu bezahlen. Der Käufer trägt alle gesondert anfallenden Kosten, einschließlich besonderes Handling, Verpackung und zusätzliche Frachtkosten, wenn der Käufer spezielle Transportanweisungen erteilt. Bei Anforderung einer „Exportverpackung“ ist der Käufer für alle zusätzlichen Kosten wie Ausfuhrzölle, Lizenzen, Gebühren und dergleichen verantwortlich.
    • Aufträge für Waren, die exportiert werden sollen, sind von der Fähigkeit von Sensofar abhängig, innerhalb einer angemessenen Frist Exportlizenzen und andere notwendige Papiere zu beschaffen. Der Käufer muss alle konsularischen und Zollerklärungen einreichen und akzeptiert und trägt die volle Verantwortung für Strafen, die sich aus Fehlern oder Unterlassungen daraus ergeben. Der Käufer wird keine Waren oder irgendwelchen Produkte oder Artikel, die Waren enthalten, reexportieren, wenn ein solcher Reexport gegen örtliche Exportgesetze verstößt.
    • Liefertermine sind ungefähre Angaben und nicht garantiert. Sensofar übernimmt keine Haftung für Schäden oder Kosten, die durch Leistungsverzögerungen entstehen.
  1. Die Annahme der Waren und Dienstleistungen erfolgt frühestens: (i) bei schriftlicher Annahmebestätigung durch den Käufer; (ii) bei erfolgreicher Durchführung etwaiger schriftlich von den Parteien vereinbarter Tests; (iii) falls die vorangehenden Bedingungen nicht anwendbar sind, bei Lieferung, es sei denn, der Käufer teilt Sensofar schriftlich innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung oder innerhalb einer anderen von den Parteien in einem unterzeichneten Schriftstück vereinbarten Frist seine Ablehnung mit. Der Käufer kann Waren und/oder Dienstleistungen nur dann zurückweisen, wenn diese die von Sensofar herausgegebenen Spezifikationen nicht erfüllen oder anderweitig mangelhaft sind. Der Käufer legt schriftlich genau dar, in welcher Form die Waren und/oder Dienstleistungen die Spezifikationen nicht erfüllen oder mangelhaft sind, und gibt Sensofar dreißig (30) Tage zur Behebung Zeit.
  1. Installation, Wartung: Der Käufer übernimmt des Weiteren die Verantwortung dafür, dass sein Standort alle Spezifikationen und sonstigen Kriterien erfüllt, die Sensofar für die Eignung der Waren und Dienstleistungen als notwendig erachtet. Sensofar wird Installations-, Support- und Wartungsarbeiten zu den jeweils geltenden Tarifen von Sensofar zur Verfügung stellen. Sensofar ist nicht verpflichtet, Installations-, Support- oder Wartungsarbeiten an Waren durchzuführen, die nicht von Sensofar oder seinen Tochterunternehmen verkauft oder hergestellt wurden.
  1. Rechte und Verwendung: Der Käufer erklärt, dass er Waren nur für den eigenen internen Gebrauch und nicht für den Weiterverkauf oder Export kauft. Dies gilt nicht für autorisierte Vertragshändler von Sensofar.
    • Sensofar garantiert für die Waren und Dienstleistungen gemäß seiner Standardgarantierichtlinie, die im nächsten Abschnitt verfügbar ist. DIESE GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. Kein Angestellter oder Vertreter von Sensofar, mit Ausnahme eines durch ein unterzeichnetes Schriftstück legitimierten Handlungsbevollmächtigten von Sensofar, ist befugt, eine über das Vorstehende hinausgehende Garantie zu geben.
    • Sensofar behält sich das Recht vor, das Design seiner Produkte jederzeit ohne jegliche Verpflichtung zu ändern, diese Veränderungen an bereits verkauften Produkten vorzunehmen.
  1. Eigentumsrechte:
    • Sensofar und seine Lizenzgeber behalten alle geistigen Eigentumsrechte an seinen Waren und Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Pläne, Spezifikationen, Technologien, technische Daten, Software und Informationen, technische Verfahren und Geschäftsmethoden, unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht, die aus dem Verkauf oder einer anderen Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen an den Käufer entstehen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, gegenüber Sensofar oder den Kunden von Sensofar keine Patentrechte geltend zu machen, die ein System, einen Prozess oder eine Geschäftsmethode beinhalten, die Waren und/oder Dienstleistungen, die im Zuge einer Bestellung geliefert wurden, nutzen oder sich anderweitig darauf beziehen. Sensofar wird keine Daten außer Installations- und Spezifikationsdaten liefern, sofern nicht ausdrücklich in einer Bestellung verlangt. Die Parteien werden die Rechte und den Preis für solche Daten gesondert aushandeln.
    • Der Käufer hat Sensofar von allen Ausgaben, Schäden, Kosten oder Verlusten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einer Klage oder einem Verfahren wegen Verletzung von Patenten oder Warenzeichen oder wegen unlauteren Wettbewerbs aufgrund der Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers ergeben.
    • Der Käufer erhält durch den Kauf von Produkten von Sensofar keine Rechte an den Patenten, Warenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos oder Urheberrechten von Sensofar.
  1. Sensofar gewährt dem Käufer eine nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung von Software, die in den Waren enthalten ist, separat geliefert, vorinstalliert, installiert oder eingebettet ist („Firmware“), soweit dies zum Betrieb der Waren in Übereinstimmung mit der Begleitdokumentation erforderlich ist. Alle alleinstehenden Software-Produkte werden an den Käufer lizenziert, nicht verkauft, und unterliegen der Lizenzvereinbarung von Sensofar, die der Software beiliegt („Lizenz“). Alle Rechte, Ansprüche und Interessen an Firmware und Software, die dem Käufer hiermit oder in der Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von Sensofar oder seiner Lizenzgeber. Dem Käufer und über den Käufer handelnden Dritten ist es untersagt, (i) Firmware oder Software für Zwecke zu verwenden, die nicht ausdrücklich durch diese Bedingungen oder die Lizenz gestattet sind, (ii) Firmware oder Software oder Komponenten davon oder damit zusammenhängende Dokumentationen zu reproduzieren, (iii) Firmware oder Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, (iv) Firmware oder Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu kompilieren oder zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, Zugang zum Quellcode zu erlangen, oder (v) technische Daten oder Informationen bezüglich der Firmware oder Software für irgendeinen Zweck zu verwenden, zu duplizieren oder offenzulegen. Diese Rechte unterliegen jeglicher Lizenz eines Dritten, die einer Komponente oder Anwendung der Software zugrunde liegt. Sensofar ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen oder Funktionsunfähigkeit von Waren, Software oder Firmware, die aus (i) der direkten oder indirekten Beteiligung des Käufers an einem der vorgenannten Punkte (i) bis (v) oben, (ii) Änderungen oder Aufhebung von Betriebssystemen oder anderen Anwendungen durch einen Erstausrüster, (iii) Einschleppung eines Virus oder anderer Malware, die direkt oder indirekt durch den Käufer verursacht wurde, oder (iv) Funktionsunfähigkeit oder Inkompatibilität mit einem Netzwerk des Käufers resultieren. Jegliche verbleibende Garantie wird durch solche Handlungen sofort ungültig und hat keine weitere Kraft oder Wirkung. Um Zweifel auszuschließen, darf der Käufer keine Software oder Firmware auf Waren übertragen oder installieren, die nicht von Sensofar erworben wurden, und Software und Firmware dürfen nur auf der spezifischen, einzelnen Arbeitsstation installiert und verwendet werden, für die sie lizenziert sind, mit alleiniger Ausnahme von Updates (die von Sensofar kostenlos im allgemeinen Kundenvertrieb veröffentlicht werden, d. h. Fehlerkorrektur oder Patch).
  1. Haftungsbeschränkungen: SOFERN NICHT ANDERWEITIG GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, HAFTET SENSOFAR GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DRITTEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUF DER VERLETZUNG EINER GARANTIE, VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINEM SONSTIGEN RECHTLICHEN GRUND BERUHEN, SELBST WENN SENSOFAR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN JEDEM HAFTUNGSFALL ÜBERSTEIGT DIE HIERUNTER FALLENDE MAXIMALE HAFTUNG VON SENSOFAR NICHT DEN PREIS DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN VON SENSOFAR, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN. Die Rechte und Rechtsmittel von Sensofar in diesen Bedingungen gelten zusätzlich zu und nicht an Stelle von anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die Sensofar nach dem Gesetz oder der Billigkeit zustehen.
  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen, die eine Partei („Informationsgeber“) der anderen Partei („Informationsempfänger“) im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, (i) die sich bereits ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit im Besitz des Informationsempfängers befinden; (ii) die vom Informationsempfänger unabhängig entwickelt wurden, wie aus den Aufzeichnungen des Informationsempfängers hervorgeht; (iii) die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich werden; (iv) die dem Informationsempfänger auf andere Weise rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit übermittelt wurden; (v) deren Offenlegung der Informationsgeber schriftlich genehmigt; oder (vi) die gemäß einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Vorschrift offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass der Informationsempfänger vor der Offenlegung vertraulicher Informationen, soweit gesetzlich zulässig, den Informationsgeber rechtzeitig über eine solche Anordnung oder Vorschrift in Kenntnis setzt und diesem damit die Gelegenheit gibt, gegen eine solche Offenlegung Einspruch zu erheben oder diese einzuschränken. Der Informationsempfänger erklärt sich bereit, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen, wobei diese Sorgfalt nicht geringer sein darf als diejenige, die der Informationsempfänger zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen walten lässt. Der Informationsempfänger wird die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und die vertraulichen Informationen nur an seine Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben, die diese Informationen kennen müssen und vertraglich zur Einhaltung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen verpflichtet sind. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Informationsgeber bei einem zuständigen Gericht mit oder ohne Ankündigung vorläufige Rechtsmittel einlegen, um diese Verpflichtungen durchzusetzen. Die Pflicht des Informationsempfängers, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln, erlischt fünf (5) Jahre nach Erhalt dieser vertraulichen Informationen.
  1. Höhere Gewalt: Abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen des Käufers haftet keine der Parteien für Verzögerungen bei der vollständigen oder teilweisen Leistungserfüllung oder für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, wie z. B. höhere Gewalt, Feuer, Streiks, Epidemien, Embargos, Handlungen der Regierung oder anderer ziviler oder militärischer Behörden, Krieg, Aufruhr, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Materialien, Produktionsanlagen oder Transportmittel oder andere ähnliche Ursachen („Ereignis höherer Gewalt“). In einem solchen Fall hat die verspätete Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen. Die von der Verzögerung betroffene Partei kann: (i) die Leistungsfrist um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt verlängern oder (ii) den nicht erfüllten Teil dieser Vereinbarung ganz oder teilweise annullieren, wenn ein solches Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage andauert. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von Sensofar beeinträchtigt, seinen Verpflichtungen zu den vereinbarten Preisen nachzukommen, oder die Kosten von Sensofar in Folge eines solchen Ereignisses höherer Gewalt anderweitig steigen, kann Sensofar die Preise nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer erhöhen.
  1. Geltendes Recht, Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Standorts von Sensofar oder Spaniens, je nach Wahl von Sensofar, und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, unabhängig von einander widersprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Klagen des Käufers wegen Verlust oder Beschädigung, die aus den Waren und/oder Dienstleistungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, müssen innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum der Lieferung oder des Eintritts des Ereignisses, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, eingeleitet werden, oder ein solcher Anspruch verjährt für immer. Wenn Sensofar in einem Rechtsstreit im Wesentlichen obsiegt, hat der Käufer alle angemessenen Kosten zu tragen, die Sensofar entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inkassokosten, Anwaltskosten und Kosten der Rechtsverfolgung.
  1. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, unter der Bedingung, dass Sensofar diese Vereinbarung an ein Tochterunternehmen abtreten kann. Jeder Versuch einer Abtretung dieser Vereinbarung oder der Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung, der gegen das Vorstehende verstößt, ist null und nichtig.
  1. Alle Mitteilungen müssen an die im Angebot von Sensofar angegebene Adresse zu Händen des General Counsel geschickt und per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen landesweit anerkannten Nachtzustelldienst mit Unterschrift des Empfängers zugestellt werden. Mitteilungen gelten mit ihrem Eingang als wirksam.
  1. Gesamte Vereinbarung, Änderung, Verzicht, Fortbestand: Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar, wobei es keine anderen Versprechungen, Bestimmungen, Bedingungen oder Verpflichtungen gibt, die sich auf den Gegenstand beziehen, der hier nicht enthalten ist oder auf den hier nicht Bezug genommen wird. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen in irgendeinem Umfang für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, sind die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen davon nicht betroffen und bleiben weiterhin im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar. Alle Änderungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Das Versäumnis von Sensofar, eine dieser Bedingungen strikt durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf eines seiner Rechte aus dieser Vereinbarung. Die Beendigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf den Fortbestand und die fortdauernde Gültigkeit von Bestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend nach einer solchen Beendigung oder einem solchen Ablauf in Kraft bleiben sollen.

 

Garantiebedingungen

Diese Garantiebedingungen gelten für Waren und/oder Dienstleistungen, die verkauft werden von Sensofar Medical S.L. und Sensofar Tech S.L. oder seinen Tochterunternehmen („Tochterunternehmen“). Die verkaufende Einheit wird nachfolgend bezeichnet als „Sensofar“.

  1. Garantie auf Ausrüstung: Sofern nicht anderweitig schriftlich von Sensofar festgelegt, garantiert Sensofar 12 Monate ab Lieferung bzw. 12 Monate ab Abschluss der Montage und Installation durch Sensofar (falls zutreffend), je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, dass alle neuen Geräte und andere Hardware den von Sensofar veröffentlichten Spezifikationen entsprechen und frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind. Sensofar wird übertragbare Herstellergarantien für alle nicht von Sensofar hergestellten Geräte weiterreichen. Gebrauchte oder überholte Ausrüstung wird UNVERÄNDERT zur Verfügung gestellt, sofern nicht anderweitig schriftlich von Sensofar festgelegt.
  1. Garantie auf Ausrüstungsteile: Sensofar garantiert 12 Monate ab Lieferung, dass Ausrüstungsteile den von Sensofar veröffentlichten Spezifikationen entsprechen und frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind. Jedes Produkt oder Teil, das dem Käufer während der Garantiezeit kostenlos zur Verfügung gestellt wird, um einen Garantiefehler zu beheben, wird bis zum Ablauf der für das reparierte oder ausgetauschte Gerät geltenden Garantiezeit garantiert. Sensofar darf für alle Reparaturen von Waren aufbereitetes Material verwenden.
  1. Garantie auf Ausrüstungszubehör: Sensofar garantiert, dass sein Ausrüstungszubehör, zu dem ein Dorn in Sondergröße gehört und das mit der Ausrüstung verwendet wird, den von Sensofar veröffentlichten Spezifikationen entspricht und zum Zeitpunkt des Versands frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist.
  1. Garantie auf Software: Sensofar garantiert 12 Monate ab Lieferung, dass seine Software bei Verwendung unter normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den von Sensofar veröffentlichten Spezifikationen und der begleitenden Benutzerdokumentation funktioniert. JEGLICHE SOFTWARE VON DRITTANBIETERN, DIE MIT DER SOFTWARE GELIEFERT WIRD, SOWIE DATEN UND VORABVERSIONEN DER SOFTWARE WERDEN UNVERÄNDERT OHNE BEDINGUNG ODER GARANTIE JEGLICHER ART GELIEFERT, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND. Jede Software-Garantie in einem Software-Lizenzvertrag zwischen den Parteien hat Vorrang vor dieser Software-Garantie.
  1. Garantie auf Dienstleistungen: Sensofar garantiert für die Dauer von neunzig (90) Tagen nach Leistungserbringung, dass seine Dienstleistungen fachmännisch durchgeführt werden.
  1. Waren Dritter: Sensofar wird übertragbare Herstellergarantien für alle von Drittanbietern hergestellten und von Sensofar verkauften Waren weiterreichen.
  1. Garantieausschlüsse: Die Garantie umfasst keine Mängel oder Leistungsmängel (einschließlich der Nichteinhaltung von Produktbeschreibungen oder -spezifikationen), die ganz oder teilweise zurückzuführen sind auf (i) fahrlässige Lagerung oder Handhabung der Ware durch den Käufer, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer, oder eine Verwendung, die nicht mit den normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen vereinbar ist, (ii) das Versäumnis des Käufers, den Standort vorzubereiten oder zu warten oder die Stromanforderungen oder Betriebsumgebungsbedingungen gemäß den anwendbaren Anweisungen oder Empfehlungen von Sensofar bereitzustellen, (iii) ungünstige Strom- oder Umgebungsbedingungen wie z. B. unregelmäßige Stromzufuhr, Spannungsspitzen, HF- oder magnetische Störungen, HLK-Ausfall oder andere Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Sensofar liegen, (iv) das Fehlen eines Produkts, einer Komponente oder eines Zubehörs, das von Sensofar empfohlen, aber auf Anweisung des Käufers ausgelassen oder entfernt wurde, (v) Missbrauch, Änderung oder Beschädigung der Ware durch andere Personen als Sensofar, (vi) Kombination von Waren von Sensofar mit einem Produkt, das von anderen Anbietern geliefert wurde oder mit Waren von Sensofar nicht kompatibel ist, wenn eine solche Kombination zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Leistung von Waren von Sensofar führt (einschließlich des Austauschs von Reagenzien, die nicht von Sensofar zugelassen sind), (vii) unsachgemäßen oder außergewöhnlichen Gebrauch, unsachgemäße Wartung, Nichteinhaltung gültiger Anweisungen oder Benutzerhandbücher; oder (viii) wenn die Wartung, Reparatur oder Bewegung/Verlagerung von Ausrüstung von jemand anderem als den von Sensofar autorisierten Anbietern versucht wurde. Sensofar ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen oder Funktionsunfähigkeit von Ausrüstung, Software, Firmware, Zubehör oder anderer Hardware, die aus (i) Änderungen oder der Aufhebung von Betriebssystemen oder anderen Anwendungen durch einen Erstausrüster, (ii) der Einschleppung eines Virus oder anderer Malware, die direkt oder indirekt durch den Käufer verursacht wurde, oder (iii) der Funktionsunfähigkeit oder Inkompatibilität mit dem Netzwerk des Käufers oder der versuchten Nutzung von Software oder Firmware auf einer Arbeitsstation, für die diese nicht ausdrücklich lizenziert oder erlaubt ist, unabhängig davon, ob sie von Sensofar erworben wurde oder nicht, resultieren. 
  1. Garantieleistungen: Sollte es innerhalb der anwendbaren Garantiefrist (oder 30 Tage nach dem Versand bei Ausrüstungszubehör) zu einer Nichterfüllung der Garantie kommen, muss der Käufer Sensofar umgehend schriftlich benachrichtigen. Innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach und vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung wird Sensofar die erforderlichen Reparaturen auf eigene Kosten durchführen, nachdem bestätigt wurde, dass die nicht konformen Waren gemäß seinen Empfehlungen, der Begleitdokumentation, den veröffentlichten Spezifikationen und der branchenüblichen Praxis gelagert, installiert, gewartet und verwendet wurden. Garantieleistungen werden am Standort der Waren erbracht, wenn die Leistungen nicht aus der Ferne erbracht werden können oder es sich bei der Ausrüstung nicht um ein Lagerreparaturprodukt handelt, das zur Reparatur an Sensofar geschickt werden muss. Der Käufer verschickt nach Erhalt einer gültigen Rückgabegenehmigungsnummer (RMA-Nummer) die Waren zur Reparatur und/oder zum Austausch auf Kosten von Sensofar an Sensofar. Garantieleistungen werden zu den lokalen Geschäftszeiten von Sensofar durchgeführt. Leistungen außerhalb der Öffnungszeiten können auf Anfrage gegen eine zusätzliche Gebühr angeboten werden. Obwohl wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternommen werden, um die Leistungen zeitnah zu erbringen, übernimmt Sensofar keine Garantien für Reaktions- oder Betriebszeiten.
  1. Die vorstehenden Garantien werden ausschließlich dem Käufer gewährt und treten an die Stelle aller anderen Garantien, ob schriftlich, mündlich, ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich. ES GILT KEINE STILLSCHWEIGENDE GESETZLICHE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. KEIN MITARBEITER ODER VERTRETER VON SENSOFAR IST BEFUGT, EINE ÜBER DAS VORSTEHENDE HINAUSGEHENDE GARANTIE ZU GEBEN.
  1. Rechtsmittel des Käufers: Wenn Sensofar nach einer angemessenen Anzahl von Versuchen nicht in der Lage ist, unter Garantie stehende Waren zu reparieren, stellt Sensofar nach eigenem Ermessen (i) neue oder gebrauchte Ersatzwaren zur Verfügung, sofern der Käufer die nicht konformen Waren zurückschickt; oder (ii) eine Rückerstattung des Kaufpreises, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung abgeschrieben wurde. Diese Abhilfemaßnahmen sind an die Bedingung geknüpft, dass der Käufer Sensofar gemäß diesen Bedingungen unverzüglich über jeden Mangel oder jede Nichterfüllung informiert und die Ware zu einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt zur Mängelbehebung bereitstellt. DIESER ABSCHNITT 10 ENTHÄLT DIE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND DIE ALLEINIGEN VERPFLICHTUNGEN VON SENSOFAR BEI GARANTIEVERLETZUNGEN. KEINE ANDEREN RECHTSMITTEL, VERPFLICHTUNGEN, HAFTUNGEN, RECHTE ODER ANSPRÜCHE, OB AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG, STEHEN ZUR VERFÜGUNG.

 

Feedback und Information
Jedes Feedback, das Sie auf dieser Webseite bereitstellen, wird als nicht vertraulich erachtet. Sensofar steht es frei, solche Informationen uneingeschränkt zu verwenden.

Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Copyright © 2001-2019 Sensofar-Tech, S.L. Alle Rechte vorbehalten.